in unserer
Fahrschule. Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag
und füllen für Sie einen Antrag auf Erteilung einer
Fahrerlaubnis aus.
Die Gemeinde
von Ihrem Wohnsitz
muss den Antrag bestätigen
Landratsamt
beizufügen
sind:
-
- 1 Passfoto
pro F.S.Klasse
- Bescheinigung
über einen LSM-Kurs
-
Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker
- LRA-Gebühr
-
Nur wenn alle
Formalitäten erledigt sind, erteilt das LRA dem technischen
Überwachungsverein (TÜV) einen Prüfauftrag (Dauer 4-6 Wochen). Erst
dann können wir Sie zur Prüfung anmelden.
-
Theoretische
Prüfung setzt voraus:
- Theoretische
Ausbildung ist abgeschlossen
- Mindestalter
wird spätestens in drei Monaten erreicht
Praktische Prüfung
setzt voraus:
- Theoretische
Prüfung bestanden
- Praktische
Ausbildung abgeschlossen
- Mindestalter
wird spätestens in einem Monat erreicht
-
Ausweis (
evtl. Führerschein) und TÜV-Gebühr zu jeder Prüfung mitbringen